Nicht nur für kleine Firmen ist es sicher eine Möglichkeit Kosten zu sparen, in dem man freiberufliche Buchhalter einsetzt.
 

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Freiberufliche Buchhalter üben die Tätigkeit im Normalfall als Einzelfirma aus. Die Haftung mit dem gesamten Vermögen des Buchhalters resultiert daraus. Sie als freiberuflicher Buchhalter liefern für den Firmeninhaber oder die Geschäftsführung die Zahlen, damit dieser bzw. diese den Geschäftsverlauf ersehen können.

Nicht nur die laufenden Geschäftsvorfälle werden in die Bücher, heute Programme, erfasst, sondern es werden auch vorbereitende Tätigkeiten für Jahresabschlüsse vorgenommen. Die Lohn- und Gehaltsbuchhaltung gehört ebenso dazu, wie auch die Debitoren- und Kreditorenbuchhaltung.
Sie haben also eine hohe Verantwortung und sollten sich mit einer starken Vermögensschadenversicherung schützen, vor Fehlern, die mit dem Verlust ihres Vermögens einhergehen können.

Schadenbeispiele:


  • Buchungsfehler

  • Verlust von Unterlagen

  • Fehler bei Lohn- und Gehaltsabrechnungen

  • Fehler bei Schreib- und Rechenarbeiten

  • verspätete bzw. unterlassene Weitergabe von Schreiben und fernmündlichen Mitteilungen

  • fehlerhaft ausgefüllte Formulare

  • Fristversäumnisse bei Schreibarbeiten