Berufshaftpflichtversicherung für Informationsdesigner
 

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Der Informationsdesigner bzw. die Informationsdesignerin hat ein breites Aufgabenspektrum von klassischen Printmedien über Bewegtbild bis hin zum Online- und Softwaresektor. Dadurch entstehen auch viele Risiken. Dagegen kann er/sie sich mit einer Berufshaftpflichtversicherung absichern, sowohl in den Bereichen Vermögensschäden und Sachschäden als auch bei Personenschäden. Die Vermögensschäden werden in diesem Bereich meist den größeren Anteil an Versicherungsfällen ausmachen. In der Anlage finden sie einzelne Schadensbeispiele zu den verschiedenen Schadensarten.

Schadensbeispiele:


  • Sie entwerfen und programmieren die Seite eines Onlinehändlers. Jedoch ist die Seite auf Grund von Kompatibilitätsproblemen für viele Kunden nicht abrufbar. Dem Händler entstehen Schäden von 20.000 EUR.

  • Nachdem Sie sich einen Kaffee geholt haben, stolpern Sie, mit der vollen Tasse in der Hand, über ein Kabel. Der Kaffee ergießt sich über den Arbeitsplatz und zerstört neuwertige, elektronische Designausrüstung und einen Rechner.

  • Beim Umräumen des Büros fällt ein schwerer Aktenschrank um und begräbt den Fuß eines Kunden unter sich. Der komplizierte Bruch muss operiert werden und zieht eine langwierige Rehabilitation nach sich.