Berufshaftpflichtversicherung ambulanter Krankenpfleger

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Sie verwechseln ein Medikament oder können einen Patienten nicht zum richtigen Termin erreichen da sie verhindert waren.
In einem solchen Fall können unter Umständen sehr hohe Schadenersatzforderungen auf sie zu kommen. Das liegt besonders daran, das die Haftung für Sie nicht begrenzt ist und sie mit ihrem gesamten (auch dem noch zu erwirtschaftenden) Vermögen haften.
Außerdem hilft ihnen ihr Versicherer bei der Abwehr nicht gerechtfertigter Ansprüche. Auch ein solches Verfahren kann sehr kostenintensiv sein, da der Streit unter Umständen erst vor Gericht beendet wird.
Deshalb empfehlen wir jedem Freiberufler den Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung ambulanter Krankenpfleger.

Wer bzw. was ist versichert in der Berufshaftpflicht ambulanter Krankenpfleger

Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers aus den Eigenschaften, Rechtsverhältnissen und Tätigkeiten,
die sich im Zusammenhang mit der ambulanten Krankenpflege ergeben.
Mitversichert gilt

  • die Behandlung von Kranken, auch ohne Ärztliche Verordnung;

  • das Anlegen von Notverbänden;

  • das Setzen von Spritzen (bei examinierten Kräften);

  • die Erste-Hilfe-Leistung.

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Mit diesen Leistungen ist ein Großteil des Berufsbildes eines Krankenpflegers abgedeckt. Genauer hinschauen sollten Sie aber auf alle Fälle, wenn Ihre Tätigkeiten weiter gehen als es die Beschreibung aufzeigt.
So ist das Risiko z.B. eines freiberuflichen Fachkrankenpflegers für Anästhesie und Intensivpflege ein wesentlich höheres und muss dem zufolge auch anders versichert werden.
Deshalb ist eine genaue Beschreibung des Berufsbildes immer als eine wichtige Grundlage zu sehen.
Sollten sie sich in einigen Punkten nicht sicher sein, so fragen sie uns doch einfach an.