gewerbliche Elektronikversicherung
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In der gewerblichen Elektronikversicherung wird nach der Pauschalen Elektronikversicherung und die Elektronikversicherung – Einzeldeklaration unterschieden. Wesentlicher Vorteil der pauschalen Elektronikversicherung ist, dass sämtliche elektronischen Anlagen und Maschinen des Betriebs im Rahmen der vereinbarten Versicherungssummen versichert sind. Im Gegensatz sind bei der Einzeldeklaration nur die im Versicherungsschein expliziet aufgeführten Anlagen und Maschinen versichert.
Der Geltungsbereich der Elektronikversicherung ist an den im Versicherungsschein dokumentierten Versicherungsort gebunden. Werden Geräte auch aussserhalb des Versicherungsortes verwendet muss der Versicherungsschuz entsprechend erweitert bzw. angepasst werden.
Unter den Versicherungsschutz der Elektronikversicherung fallen die nachfolgenden Gefahren und Schäden. U.a. Zerstörung oder Beschädigung der versicherten Sachen durch ein unvorhersehbares Ereignis, wie z.B. Einbruchdiebstahl, einfacher Diebstahl, Raub, Plünderung, Blitzschlag, Brand, Explosion, Implosion, Feuchtigkeit, Überschwemmung, Leitungswasser, sonstiges Wasser, Fahrlässigkeit, Ungeschicklichkeit, Bedienungsfehler, Sturz, Überspannung, Kurzschluss, Induktion, Sabotage, Vorsatz von Dritten, Vandalismus, höhere Gewalt, Material-, Ausführungs- und Konstruktionsfehler.
In der Elektronikversicherung sind Anlagen und Geräte der Informationstechnik, Kommunikationstechnik und Medizintechnik versicherbar. Sowie sonstige elktronische und elektrotechnische Anlagen und Geräte.
Jedoch nicht versicherbar sind Hilfs- und Betriebsstoffe, Arbeitsmittel, Verbrauchsmaterialien, Werkzeuge und sonstige Teile, insbesondere Verschleißteile.
Der Beitrag zur Elektronikversicherung basiert auf Grundlage der Versicherungssumme. Diese wird aus dem Neuwert der versicherten Anlagen und Geräte zzgl. Bezugskosten – Fracht, Zoll, Montage, Verpackung – ermittelt. Als weitere Kriterien sind die Art der zu versichernden Anlage sowie der gewählte Deckungsumfang zu berücksichtigen.
Ergänzungen zur Elektronikversicherung
Die Elektronikversicherung kann durch eine Softwareversicherung ergänzt werden. Diese deckt Schäden am Datenbestand des Versicherungsnehmers und auswechselbaren Datenträgern ab. Hierzu zählen z.B. CD-Roms, Datenbänder, Diskettten, usw.. Versichert ist die nachteilige Veränderung und der Verlust von Daten und Programmen aufgrund eines versicherten Schadenereignisses. Ersetzt werden die Kosten für die Rekonstruktion des Datenbestandes und dessen Wiedererfassung sowie die Kosten für die Neuanschaffung von Programmen.
Mit einer Mehrkostenversicherung können die Mehrkosten beim Ausfall eines elektornischen Systems aufgrund eines versicherten Sachschadens versichert werden. Zu den Mehrkosten zählen u.a. Kosten für die Benutzung fremder Anlagen, Kosten für die Anwendung anderer Fertigungsverfahren und die Inanspruchnahme von Lohndienstleistungen.