Umweltversicherung
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Schäden die auf Grund von Umwelteinwirkungen entstehen, sind nicht automatisch in der normalen Betriebshaftpflichtversicherung mitversichert. Hier gilt es zusätzlich entsprechende Vorsorge zu treffen. Gesetzliche Grundlage ist das Umwelthaftungsgesetz. Bestimmte Unternehmen unterliegen gem § 9 (Umwelthg) der Versicherungspflicht (Deckungsvorsorgepflicht).
Die Umwelthaftpflichtversicherung übernimmt die gesetzliche Haftpflicht des versicherten Unternehmens bei Folgeschäden durch Umwelteinwirkungen. Die Umwelteinwirkungen beziehen sich auf Auswirkungen im Boden, der Luft und im Wasser ausgelöst durch Erschütterungen, Geräusche, Stoffe, Druck, Strahlen, Gase, Wärme, Dämpfe, magnetische Felder, elektromagnetische Felder und sonstige Erscheinungen.
Im Rahmen der vereinbarten Versicherungssummen sind Personen-, Sach- und Vermögensschäden versichert, die aufgrund von Umwelteinwirkungen entstanden sind.
Der Versicherungsschutz der Umwelthaftpflichtversicherung besteht für Anlagen mit einem Standort innerhalb von Deutschland. Unter den Versicherungsschutz fallen auch eintretende Versicherungsfälle im Ausland, die auf den Betrieb einer im Inland versicherten Anlage zurückzuführen sind.
Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind Schäden an Wasser, Luft und Boden, wenn es sich um Allgemeingüter handelt. Sowie bei Schäden durch Verschütten, Verdampfen, Abtropfen oder Ähnlichem beim Umgang mit wassergefährdenden Stoffen.
Schadenbeispiel:
Im Betrieb bricht ein Feuer aus und beschädigt die Betriebseinrichtung. Durch das Feuer werden Schadstoffe freigesetzt und verursachen Vergiftungen bei Passanten. Zusätzlich zu den Kosten für den Personenschaden schädigen die negativen Schlagzeilen das Image des Betriebs.