Berufshaftpflichtversicherung Architekt
- zum Beitragsvergleich
- zur Sofortanfrage
Schadenbeispiele für einen planenden und / oder bauleitenden Architekt
Sie waren mit der Gesamtplanung mehrerer Mehrfamilienhäuser in einer Siedlung beauftragt. Diese Siedlung wurde in einer Flussniederung errichtet. Sie haben eine aufwendige Abdichtung gegen Grundwassereinbrüche in die Keller und Tiefgaragen vermieden, in dem Sie die Fundamente 20 cm über dem höchsten in den letzten 10 Jahren gemessenen Grundwasserspiegel vorgesehen haben. Was Sie jedoch nicht eingeplant hatten dass kurz vor Baubeginn am Unterlauf des Flusses ein Feuchtbiotop eingerichtet wurde. Durch diese Maßnahme stieg der Grundwasserspiegel um ca. 30 cm an. Nach Fertigstellung der Siedlung führte dies zu häufigen Wassereinbrüchen in den Kellerräumen und Tiefgaragen, die ohne kostenintensive Sanierung nicht mehr nutzbar gewesen wären.
Höhe der Entschädigungsforderung 2,3 Mio. EURO
Sie haben einen Geschäftskomplex geplant. Bei der Ausführungsplanung haben Sie die Abfahrt in die Tiefgarage im Kurvenbereich mit einem zu engen Radius gewählt. Ihr Fehler wurde jedoch erst festgestellt als der Rohbau bereits stand und die Arbeiten hierfür abgeschlossen waren. Es musste deshalb eine Verbreiterung der Garagenabfahrt außerhalb des Gebäudes errichtet werden.
Höhe der Ersatzforderung 150.000 EURO
Ihnen oblag die Entwurfs-, Genehmigungs- und Ausführungsplanung eines Einfamilienhauses. Im gerichtlichen Beweissicherungsgutachten werden Ihnen daher gravierende Planungsfehler im Zusammenhang mit der Abdichtung des Kellergeschosses gegen von außen drückendes Wasser vorgeworfen. Durch eindringendes Wasser stand der Keller zentimeterhoch unter Wasser, welches der Bauherr laufend abpumpen musste. Das Kellergeschoss musste somit nachträglich mit einer schwarzen Wanne mit dreilagigen Dichtungsbahnen abgedichtet werden.
Höhe der Schadensforderung 95.000 EUR
Die richtige Berufshaftpflicht schützt Sie als Architekt vor hohen Schadenersatzforderungen
Fehler passieren immer wieder. Gerade in der Planung und bauleitenden Ausführung kann dies sehr teuer werden. Sie haften mit Ihrem gesamten Privatvermögen für Schäden, die Sie durch Ihre Tätigkeit als Architekt zu verantworten haben. ( vdabbakw )
Durch die richtige Absicherung werden gerechtfertigte Ansprüche befriedigt unberechtigte werden entsprechend abgewehrt. Sie sollten auf die Höhe der Vermögensschäden hier, vor allem, ein Auge haben, denn durch eine falsche Planung greifen Sie in das Vermögen Ihres Auftraggebers ein.
Wichtige Einschlüsse für Ihre Tätigkeit:
- Wie ist die Nachhaftung entsprechend geregelt
- Arbeiten Sie in Arbeitsgemeinschaften?
- Benötigen Sie für Ihre Tätigkeit auch Drohnen?
Sprechen Sie mit uns. Wir finden sicher die beste Möglichkeit Ihrer Absicherung