Berufshaftpflichtversicherung Freiberufler Berufshaftpflicht Vergleich

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Die Freiberufler Berufshaftpflichtversicherung ist eine auf Sie zugeschnittene Deckung.Ob als Steuerberater, Anwalt, Arzt, Architekt oder Wirtschaftsprüfer - als Freiberufler brauchen Sie diese Versicherung, denn Sie sind für alle Schäden finanziell verantwortlich, die Sie in Ausübung Ihres Berufs verursachen. Außerdem besteht für einige Berufsgruppen, z.B. Rechtsanwälte, Wirtschaftsprüfer, Notare und weitere, Versicherungspflicht. Schützen Sie sich vor hohen Schadenersatzforderungen, die ohne Versicherungsschutz Ihre berufliche Existenz gefährden können.

Berufshaftpflicht Kosten und Leistungen der Versicherer

Berechtigte Schadenersatzforderungen zahlt der Versicherer für Sie, unberechtigte Forderungen wehrt er auch gerichtlich für Sie ab. Ihr Beitrag zur Berufshaftpflicht als Freiberufler hängt von der Berufsgruppe, Versicherungssumme, Mitarbeiterzahl und individuellen Haftungsrisiken ab. Eine einheitliche Prämie gibt es nicht. Als Orientierung sei vermerkt, dass der Beitrag nicht viel mehr als 1,5 - 1,7 % des Jahresumsatzes betragen dürfte. I.d.R. werden die Verträge auch mit einem Selbstbehalt angeboten.

Die Berufshaftpflichtversicherung für Freiberufler versichert den echten/reinen Vermögensschaden.

Ein echter/reiner Vermögensschaden liegt vor, wenn dem Geschädigten ein ökonomischer Nachteil entsteht, der nicht in Folge eines Personen- oder Sachschadens entstanden ist. Das ist nicht zu verwechseln mit den sogenannten „unechten“ Vermögensschäden, die Bestandteil in den erheblich günstigeren Bürohaftpflichtversicherungen sind.

Für viele Berufe sind außerdem die Personen- und Sachschäden in dem Vertrag automatisch eingeschlossen. Das gilt besonders für Ärzte und viele Ingenieurberufe. Auch wenn dieser Einschluss nicht automatisch enthalten ist, grundsätzlich zur Absicherung dieser Schäden zu raten.

Berufshaftpflicht Freiberufler - Schadensbeispiele

- Ein Unternehmensberater plant die Finanzierung eines neuen Projektes für seinen Kunden. Ein neu aufgelegtes Förderprogramm beachtet er dabei nicht. Als sein Kunde zufällig von dieser Möglichkeit erfährt, beantragt er dieses kostengünstige Programm. Da mit dem Bau bereits begonnen wurde, erfolgt eine Ablehnung des Antrages.

- Ein Übersetzer macht einen Fehler bei der Übersetzung einer Gebrauchsanleitung. Die Gebrauchsanleitung muss neu gedruckt werden. Die Mehrkosten für den erneuten Druck werden dem Übersetzer in Rechnung gestellt.

- Ein Architekturbüro macht einen Fehler bei der Berechnung der Gebäudestatik. Als der Fehler bemerkt wird, ist das Gebäude bereits zur Hälfte errichtet. Der Rohbau muss abgerissen und neu errichtet werden. Außerdem beauftragt der Bauherr ein anderes Architekturbüro mit der Änderung der Planungsunterlagen.

Welche Versicherungssummen benötigt ein Freiberufler

Gerade in der Vermögensschadenversicherung sind die Versicherungssummen sehr stark vom individuellen Risiko abhängig. Ein Bauingenieur der Großprojekte im gewerblichen Bereich plant, benötigt eine höhere Versicherungssumme als sein Kollege, der hauptsächlich mit der Planung von Einfamilienhäusern befasst ist. Dieses Beispiel lässt sich praktisch auf alle Berufsgruppen übertragen.

Die angebotenen Mindestversicherungssummen liegen meist bei 100.000 EUR. Es sind auch Versicherungssummen von mehreren Mio. € möglich.

Die Versicherungssumme bestimmt ein jeder Versicherungsnehmer selbst. Deshalb sollte vor der Beantragung des Versicherungsschutzes das persönliche Risiko möglichst genau analysiert werden. Eine Änderung der Versicherungssummen ist natürlich auch jederzeit möglich.

Die Berufshaftpflichtversicherung zahlt aber nicht alles

Im Grundschutz nicht enthalten sind Schadensfälle, die auf Verletzung des Urheberrechtes, des Datenschutzes, Patentrechtes, Markenrechtes und Namensrechtes zurückzuführen sind. Fragen Sie nach. Oft lassen sich diese Risiken zusätzlich in den Versicherungsvertrag, gegen Aufschlag, mit einschließen.

Freiberufler nach § 18 Einkommenssteuergesetz (EStG)

"Zu der freiberuflichen Tätigkeit gehören die selbständig ausgeübte wissenschaftliche, künstlerische, schriftstellerische, unterrichtende oder erzieherische Tätigkeit, die selbstständige Berufstätigkeit der Ärzte, Zahnärzte, Tierärzte, Rechtsanwälte, Notare, Patentanwälte, Vermessungsingenieure, Ingenieure, Architekten, Handelschemiker, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, beratenden Volks- und Betriebswirte, vereidigten Buchprüfer, Steuerbevollmächtigten, Heilpraktiker, Dentisten, Krankengymnasten, Journalisten, Bildberichterstatter, Dolmetscher, Übersetzer, Lotsen und ähnlicher Berufe."

Der Versicherungsmakler berät Sie zur Freiberufler - Berufshaftpflicht

Als Freiberufler / Dienstleister aus den verschiedensten Bereichen wie: Büro- / Buchhaltungsservice, als Gutachter / Sachverständige, aus der Immobilien- / Wohnungswirtschaft, als Unternehmen / Unternehmensberater der Informations- / Medien- / Werbebranche und vieles mehr, haften Sie für falsche Auskünfte, unvollständige Beratungen, unterlassene Handlungen und so weiter. Durch die Vielzahl der Berufe und der zunehmenden Verzahnungen derselben, ist hier immer die Beratung durch den Versicherungsmakler erforderlich.