Fußpflege: Versichern Sie Ihr Berufsrisiko mit der Berufshaftpflicht

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Ein Patient erleidet eine Infektion und verklagt Sie auf Schadenersatz?
Mit solchen Risiken müssen Sie als Fußpflegerin oder Fußpfleger rechnen. Im Ernstfall kommen oft hohe finanzielle Forderungen auf Sie zu und gefährden Ihre Existenz.

Gerade bei Gesundheitsschäden gehen Schadenersatzansprüche oft in die Tausende. Ohne Versicherungsschutz zahlen Sie ohne wenn und aber aus der eigenen Tasche.
Sie sind in der Fußpflege tätig und brauchen eine starke Berufshaftpflicht?

Finden Sie bei uns günstige Angebote!

 

Finden Sie die richtige Berufshaftpflicht Fußpflege Auch bei noch so großer Sorgfalt können Sie in der Fußpflege Verletzungen beim Kunden nicht ausschließen. Wenn Ihnen ein Verschulden nachgewiesen wird, müssen Sie zahlen.
Dieses Kostenrisiko nimmt Ihnen die Betriebshaftpflicht ab.

Unser Tipp: Bei vielen Anbietern schließt die Betriebshaftpflicht auch die Haftung als Privatperson mit ein, so dass eine zusätzliche Privathaftpflicht nicht erforderlich ist. Mit uns finden Sie bequem online die passende Berufshaftpflicht Fußpflege.
Ebenfalls ist auf die genaue Definition des Berufes zu achten. Wenn Sie die Berufshaftpflicht Fußpflege berechnen, so sind nur die Tätigkeiten eines Fußpflegers abgedeckt. Werden weiterführende Behandlungen z.B. des diabetischen Fußes durchgeführt, so übersteigt das das Tätigkeitsprofil eines normalen Fußpflegers.
Es muss dann eine Ausbildung als Podologe vorliegen und auch der Beruf des Podologen versichert werden.

Folgende Tätigkeiten dürfen in der kosmetischen Fußpflege ausgeführt werden:

Prophylaxe des gesunden Fußes, wie


  • Fachgerechtes Schneiden der Nägel

  • Abtragen von Nagelverdickungen ohne pathologischen Befund

  • Sondieren der Nagelfalzen

  • Abtragen von Hautverdickungen (Hornhaut) ohne pathologischen Befund

  • Unblutiges Entfernen von Hühneraugen

  • Anleitung zur präventiven Fußgymnastik

  • Durchführung präventiver Fußmassagen

  • Anleitung zur häuslichen Pflege der Füße durch den Kunden

  • Beratung bei der Auswahl von Pflegemitteln

  • Dekorative Pflege der Füße

 

Dagegen das Berufsbild des Podologen


  • Nagelbehandlungen

  • Richtiges Schneiden der Nägel, Behandlung eingerollter und eingewachsener Nägel, Nagelmykosen oder verdickten Nägeln

  • Hyperkeratosenbehandlungen

  • Abtragen übermäßiger Hornhaut und Schwielen

  • Behandlung von Clavi und Verrucae

  • Fachgerechtes Entfernen und Behandeln von Hühneraugen und Warzen

  • Druck-und Reibungsschutz -Maßnahmen zur Entlastung schmerzhafter Stellen

  • Orthonyxie

  • Anfertigung spezieller Nagelspangen bei eingewachsenen Nägeln

  • Orthesentechnik

  • Anfertigen von langlebigen Druckentlastungen

  • Nagelprothetik

  • künstlicher Nagelersatz

  • Fuß- und Unterschenkel-Massage

  • als therapeutische Maßnahme oder zur Steigerung des Wohlbefindens

  • Allgemeine und individuelle Beratung











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Quelle zu den Berufsbildern: Zentralverband der Podologen und Fußpfleger Deutschlands E.V.