Hausmeister benötigen eine leistungsstarke Betriebshaftpflicht
 

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Ein Hausbewohner rutscht auf der frisch gewischten Treppe aus oder sie beschädigen bei Schneeräumen ein Fahrzeug.
So vielfältig wie die Tätigkeiten eines Hausmeisters sind, so vielfältig können auch die Schäden sein die verursacht werden. Im Rahmen Ihrer Tätigkeit müssen sie immer damit rechnen einen Schaden zu verursachen. Grade im Bereich der Personenschäden ist mit teils sehr hohen Schadenersatzforderungen zu rechnen. Diese könne ihre berufliche Existenz gefährden. Deshalb sollte jeder selbstständig tätige Hausmeister auch über eine Betriebshaftpflichtversicherung verfügen.

Betriebshaftpflicht Hausmeister; berechnen sie Ihren Vergleich

Die Betriebshaftpflichtversicherung deckt Personen- und Sachschäden, die sie im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit Dritten zufügen. Gleichzeitig ist diese Versicherung auch für die Abwehr ungerechtfertigter Ansprüche verantwortlich. Ihre Betriebhaftpflicht unterstätzt sie also auch, wenn Dritte sie für Schäden die sie nicht zu verantworten haben in Regress nehmen wollen. Das kann auch so weit führen, dass der Versicherer sie bei gerichtlichen Auseinandersetzung unterstützt.
Grade bei den recht unterschiedlichen Tätigkeitsfeldern die in diesem Beruf möglich sind, kommt es auf den passenden Versicherungsschutz an. Nicht jede Gesellschaft versichert alle Tätigkeiten, die in der Realität ausgeführt werden. Lassen sie sich deshalb von uns beraten.

Berufsbild eines Hausmeisters

Das Berufsbild eines Hausmeisters kann sehr verschieden ausfallen. Es sind bei der Wahl der Betriebshaftpflichtversicherung einige risikoerhebliche Punkte zu beachten. Deshalb wird empfohlen, bei der Beantragung einer Versicherung grundsätzlich eine Tätigkeitsbeschreibung beizufügen. Dort sollte z.B. enthalten sein ob Winterdienst durchgeführt wird. Viele der günstigen Anbieter versichern diesen Punkt z.B. überhaupt nicht. Andere Versicherungsgesellschaften versichern den Winterdienst nur bei ganzjährig betreuten Objekten. Es ist natürlich auch möglich des komplette Versicherungspaket in dem Bereich abzudecken. Dies ist aber bei vielen Versicherern von vorn herein ausgeschlossen.

Abgrenzungen in der Betriebshaftpflicht und in der Handwerksordnung

Zu den Tätigkeiten eines Hausmeisters gehören laut IHK

Aufsicht
Hausverwaltung einschl. Nebenkostenabrechnung
Überwachung des Gesamtzustandes der Immobilie und der Außenanlage einschl. Schließdienst
Überwachung von Garagen/Tiefgaragenanlagen
Heizungsanlage - Funktionstüchtigkeit überwachen (Bedienen, Entlüften, Wasser nachfüllen - Brennstoffvorrat)
Überwachung der Aufzugsanlage
Botendienst - Ausführung von Besorgungen
Pflege
Reinigungsarbeiten
Garten- und Landschaftspflege (Rasenmähen, Unkraut entfernen, Heckenschneiden, Rasensprengen, Blumen gießen)
Kehrdienst - Papier- und Abfallkörbe leeren - Mülldienst
Winterdienst (Schneebeseitigung, Streuen)
Entrümpelungs- und Aufräumarbeiten - Müllbeseitigung - Sperrgutabfuhr
Toilettenbetreuung (Seife-Handtücher-Papier)
Abfluss-Siphon reinigen
Dachrinnenreinigung
Bodenrinnen, Fußroste und Wassereinläufe säubern
Fernseh-, Video- und Musikanlagen und Satellitenanlagen aufstellen und anschließen
Computeranlagen aufstellen und anschließen
Telefonanlagen aufstellen und einstellen bzw. programmieren
Aufstellung und Inbetriebnahme von Haushalts- und Küchengeräten
Lampen aufhängen
Bilder aufhängen
Gardinen abnehmen und aufhängen
Rollos spannen
Filterwechsel in Lüftungsanlagen (Abluftfilter)
Kühlschränke abtauen
Möbelmontage
Regale zusammenbauen und aufstellen
Montage von Fertigzäunen (ohne Fundamenterstellung)
Schädlingsbekämpfung
Instandhaltung
Dichtungswechsel an Wasserarmaturen
Funktionsstörungen an Türschlössern beheben (Auswechseln von Schließzylindern)
Glühbirnen und Leuchtstoffröhren auswechseln
Möbelbeschläge einstellen bzw. auswechseln
Schadstellen an Tapeten und Türen ausbessern
Kleine Löcher und Risse mit Spachtelmasse schließen
Trockenbauarbeiten
Tapezieren mit Rauhfaser nebst Überstreichen
Stühle leimen - Türscharniere ölen


dabei ist anzumerken, das eine eventuelle Durchführung von Hausverwaltungen separat zu versichern ist. Die Betriebshaftpflichtversicherung für Hausmeister deckt solche risiken nicht oder nur unzureichend.


Da Hausmeister sehr oft noch weitere Tätigkeiten ausüben und dabei sehr oft Fragen zur Rechtmäßigkeit der einzelnen Tätigkeiten auftreten noch folgende Aufstellung:

Zu den handwerksähnlichen Tätigkeiten, die ohne Meisterbrief erledigt werden dürfen und – soweit sie schwerpunktmäßig
betrieben werden – eine Zugehörigkeit zur HWK begründen, gehören:
Einbau von genormten Baufertigteilen (Fenster, Türen, Zargen, Regale)
Holz- und Bautenschutz (Mauerschutz und Holzimprägnierung)
Bodenlegerarbeiten (Verlegung von Teppich-, Laminat-, PVC- und Fertigparkettböden)
Rohr- und Kanalreinigung
Teppichbodenreinigung
Tankschutz
Bautentrocknungsarbeiten
Fugen
Zu den zulassungsfreien handwerklichen Tätigkeiten, die ohne Meisterbrief erledigt
werden dürfen und - soweit sie schwerpunktmäßig betrieben werden - eine Zugehörigkeit zur HWK begründen, gehören:
Estrichlegerarbeiten
Fliesen-, Platten- und Mosaiklegerarbeiten
Rollladen- und Jalousienbauerarbeiten
Parkettlegerarbeiten
Raumausstatterarbeiten
Gebäudereinigerarbeiten
Zu den zulassungspflichtigen handwerklichen Tätigkeiten, die - sofern sie über den Rahmen eines unerheblichen Nebenbetriebs
hinausgehen - eine Meisterqualifikation erfordern und eine Zugehörigkeit zur HWK begründen, gehören:
Maurer- und Betonbauerarbeiten
Zimmerer- und Dachdeckerarbeiten
Klempnerarbeiten
Installateur- und Heizungsbauarbeiten
Elektrotechnikarbeiten
Metallbauerarbeiten - Schlosser und Leichtmetallbauer
Tischlerarbeiten
Glaserarbeiten
Maler- und Lackiererarbeiten
Stuckateurarbeiten
Gerüstbauarbeiten
Pflaster- und Verbundsteinarbeiten
Informationstechnikerarbeiten (Reparatur von Geräten der Unterhaltungselektronik)
Quelle: DIHK


Wichtigist, das alle die Tätigkeiten durchgeführt werden dürfen, wenn die rechtlichen Gegebenheiten erfüllt sind. Die hier aufgelisteten Tätigkeiten sind jedoch nicht Bestandteil des Berufsbildes Hausmeister. Alle diese Tätigkeiten müsse der Betriebshaftpflicht Hausmeister angezeigt werden und sind zusätzlich zu versichern