Die IT-Berufshaftpflicht / IT-Berufshaftpflichtversicherung für Projektleiter und ähnliche Berufe
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Wer heute als IT-Projektleiter oder -Dienstleister einen Rahmen- bzw. Projektvertrag abschließt, sieht sich mit verschiedensten Pflichten konfrontiert. Manche davon, etwa zu Vertraulichkeit und Datenschutz, gehen über das reine Kerngeschäft deutlich hinaus, dabei birgt schon dieses zahlreiche haftungsrechtliche Fallstricke. So kann ein Programmierfehler, eine Sicherheitslücke oder eine nicht ganz perfekte Software-Implementierung schnell zu Schäden in Millionenhöhe führen.
Ganz besonders wichtig sind hierbei die echten Vermögensschäden. Von einem echten Vermögensschaden spricht man immer dann, wenn dem Schaden kein Personenschaden oder Sachschaden vorausgegangen ist. Im Beruf des IT-Projektleiters entstehen fast nur echte Vermögensschäden. Schadenbeispiele haben wir weiter unten gelistet.
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Die Hiscox hat sich unter anderem auf Ihre Branche spezialisiert. Die folgenden Hinweise haben wir deren Unterlagen entnommen:
Achtung: Ihre AGB mindern nicht immer Ihr Risiko! Selbst wenn Sie durch einen Dienstvertrag oder andere Maßnahmen Ihre Haftung hinreichend begrenzt haben, sollten Sie folgende weit verbreitete Irrtümer zur Kenntnis nehmen:
- Meine AGB schließen eine Haftung aus.
Falsch. AGB verleihen nur Scheinsicherheit. Vor Gericht werden enthaltene Haftungsausschlüsse und -begrenzungen oft für unwirksam erklärt. Zudem verhindern sie nicht, dass Auftraggeber langwierige, kostenintensive Prozesse anstrengen. - Ich vermeide Werkverträge, daher hafte ich nicht.
Falsch. Auch aus einem Dienstvertrag kann ein unzufriedener Kunde Schadenersatzansprüche ableiten. - Mein Privatvermögen ist ohnehin sicher.
Falsch. Sofern Sie nicht (nur) Gesellschafter, sondern (auch) Geschäftsführer einer GmbH oder Direktor einer Limited sind, haften Sie unter Umständen mit Ihrem Privatvermögen, etwa bei Rechts- oder Sorgfaltspflichtverletzungen. - Ich bin durch eine Betriebshaftpflichtpolice geschützt.
Falsch. In aller Regel gehen unspezifische Betriebs-Haftpflichtversicherungen am Bedarf von Freiberuflern und Unternehmen in der IT-Branche vorbei. So sind etwa reine (echte) Vermögensschäden (z. B. Umsatz- und Gewinnausfälle) ohne gesonderte Leistungserweiterungen nicht abgedeckt.
Schadenbeispiel
echter Vermögensschaden (in Ihrer Branche am häufigsten)
Ein durch Ihr Handeln verursachtes Problem führt zu Umsatz- und Gewinnausfällen beim Auftraggeber. Weitere Beipiele für Vermögensschäden:
- Implementierungsfehler
- Beratungsfehler
- Wiederherstellung von gelöschten, beschädigten Daten,
- Übermittlung von Viren, Würmern und Trojanern,
- Namens-, Persönlichkeits- Urheber-, Markenrechtsverletzungen,
- Programmierfehler
Personenschaden
Ein Kunde stolpert in Ihrem Büro über ein Kabel und bricht sich den Arm (Bananenschalenrisiko).
Sachschaden
Sie programmieren die Steuerung einer Maschine so um, dass diese einen Schaden erleidet.