Berufshaftpflicht Logopäde
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Der Logopäde bzw. die Logopädin behandelt Menschen, welche Schwierigkeiten in ihrer Kommunikation mit ihren Mitmenschen haben. Alle Altersklassen werden von Logopäden behandelt, egal ob eine frühkindliche Behandlung bei einem stotternden Kleinkind, oder die sprachliche Rehabilitation eines Erwachsenen nach einem Unfall. Auch nach Krankheiten die eine neurologische Auswirkung haben, wie z.B. den Schlaganfall, nimmt sich der Logopäde eventuellen Folgen an. Natürlich behandelt er auch bei anderen motorischen Beeinträchtigungen im Mund-Rachen-Bereich, die nicht direkt mit der Sprache zu tun haben.
Auch wenn der Beruf des niedergelassenen Logopäden auf den ersten Blick harmlos ist, kann es innerhalb der Praxis dennoch zu Unfällen mit nicht zu unterschätzender Schadenswirkung kommen. Aus diesem Grund ist die Berufshaftpflichtversicherung (nach §11 Absatz 6 der gemeinsamen Rahmenempfehlungen gemäß § 125 Absatz 1 SGB (Sozialgesetzbuch) V) Pflicht und Voraussetzung um eine Zulassung zur Versorgung von Patienten zu erlangen.
Die Berufshaftpflicht deckt Schäden an Personen, Sachen und Vermögen, sofern diese im Zuge der Berufsausübung entstanden sind.
Sollte nun z.B. ein Patient im Wartezimmer Arztes stürzen und Schäden davon tragen, übernimmt die Haftpflicht den entstanden Schaden.