Berufshaftpflichtversicherung Notar

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Berufshaftpflicht: Als Notar müssen Sie sich wirksam schützen

Als Notar müssen Sie eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung als Pflichtversicherung nach § 19a der Bundesnotarordnung (BNotO) abschliessen. Nach dieser Ordnung muss eine Deckungssumme von 500.000 €Euro bei einer 2-fachen Jahreshöchstersatzleistung durchführt werden. An einen solchen Versicherungsvertrag anschließend besteht zugunsten des Notars die Gruppenanschluss-Versicherung seiner Notarkammer. Diese Gruppenanschluss-Versicherung ist im § 67 BNotO geregelt und deckt weitere 500.000 €Euro ab.

Eine Höherversicherung kommt dann zum Tragen, wenn die Versicherungssummen aus der Hauptversicherung und dem Kammervertrag oder die vorgesehene Jahreshöchstersatzleistung ausgeschöpft sind.

Schadenbeispiele:
Klient falsch beraten - Belehrungspflicht verletzt - Urkunde fehlerhaft ausgestellt - Vertrag falsch aufgesetzt

Im Versicherungsumfang sind enthalten:

  • Notartätigkeit
  • Insolvenzverwalter (auch vorläufiger), gerichtlich bestellter Liquidator, Gläubigerausschussmitglied; Treuhänder gemäß InsO

  • Testamentsvollstrecker, Nachlaspfleger, Nachlassverwalter, Vormund, Betreuer, Pfleger und Beistand

  • Autor und Gutachter auf rechtswissenschaftlichem Gebiet

Die Vermögensschadenhaftpflicht prüft, ob und in welcher Höhe tatsächlich Schadenersatz zu leisten ist. Sollten Ansprüche nicht berechtigt sein, wehrt die Versicherung diese ab. Auch die Kosten eines Rechtsstreits für abgewehrte Schadenersatzansprüche werden übernommen. Vergleichen sie die Angebote und lassen sie sich von unseren Experten dahingehend beraten.