Berufshaftpflichtversicherung für Unternehmensberater
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Die Berufshaftpflichtversicherung für Unternehmensberater unterscheidet sich in vielen Bereichen vom Versicherungsschutz der z.B. im Bereich Handel Handwerk und Gewerbe notwendig ist. Bei der Berufshaftpflichtversicherung Unternehmensberater sollte das Augenmerk besonders auf die Absicherung der sogenannten echten Vermögensschäden gerichtet sein. Das sind Schäden, bei denen keine Person oder Sache einen unmittelbaren Schaden erleidet. Es werden Dritten durch schuldhaftes Verhalten (Beratungsfehler) Schäden zugefügt. Dieser Versicherungsschutz ist nicht Bestandteil in den herkömmlichen Versicherungspolicen.
Um diesen Bereich abzusichern benötigen sie eine Vermögensschadenversicherung. Oft werden auch den Unternehmensberatern Versicherungen angeboten, welche die Bereiche Personen-, Sach- und Vermögensschäden abdecken und sehr günstig sind. In solchen Policen sind dann meist aber nur die unechten Vermögensschäden abgedeckt. Damit gemeint sind Vermögensschäden, die sich aus einem Personen- oder Sachschaden ergeben.
Der Versicherungsschutz zum Beispiel aus einer Falschberatung (echter Vermögensschaden) ist dann in diesem Falle nicht eingeschlossen!
Versicherungssummen für Vermögensschäden für die Berufshaftpflicht Unternehmensberater können bei den Anbietern meist zwischen 200.000 EUR und 2 Mio EUR gewählt werden. Die Versicherungssumme hat natürlich einen direkten Einfluss auf die Versicherungsprämie. Es macht wenig Sinn eine niedrige Versicherungssumme zu wählen, wenn durch einen Beratungsfehler hohe Kosten, die die Versicherungssumme übersteigen.
Schadensbeispiele:
- Fehlerhafte Standortanalyse
Ein Großhändler für Obst und Gemüse beauftragte eine Unternehmensberatung,einen geeigneten Standort für den Bau eines neuen Logistikzentrums zu suchen. Diese versäumte es leider zu überprüfen,ob in der Gegend, die ausgewählt wurde,schon andere Bauvorhaben geplant waren. Nachdem der Großhändler das Grundstück erworben hatte, eröffnete ganz in der Nähe eine große Baustelle, durch die der Bau und der sich anschließende Betrieb empfindlich gestört wurden.
Der Großhändler ging vor Gericht, und die Unternehmensberatung musste wegen verzögerter Inbetriebnahme und entgangener Gewinne 750.000 Euro Schadenersatz leisten. - Informationslücke
Ein M&A-Berater wurde mit der Betreuung der Fusion zweier Unternehmen beauftragt. Vor Abschluss der Fusion wurden vertrauliche Informationen über die Transaktion öffentlich bekannt, was zu einer deutlichen Minderung des Zielpreises führte. Dem M&A-Berater wurde das Projekt entzogen und er wurde auf 1.500.000 Euro verklagt. - Untaugliche EDV Anlage
Ein Unternehmensberater erhält einen Auftrag eines Neukunden. Dieser möchte seine EDV-Anlage modernisieren und austauschen. Das Projekt wird zügig umgesetzt und die neue Anlage erfolgreich
implementiert. Nach kürzester Zeit stellt sich jedoch heraus, dass die empfohlene Anlage für den weiteren Betrieb völlig ungeeignet ist. Eine aufwendige Umrüstung ist notwendig. Entstandener Schaden durch Umrüstung und daraus bedingte Verzögerungen: 150.000 Euro
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