BERUFSHAFTPFLICHTVERSICHERUNG
Berufshaftpflichtversicherung, die allgemeinen Risiken
Auch wenn nur die Kleidung eines Kunden, Mandanten, Patienten beschädigt wird oder dieser auf nassem Boden in Ihren Geschäftsräumen, Büro oder der Praxis ausrutscht, immer haften Sie als Praxis-, Geschäfts- und Büroinhaber und dies in unbegrenzter Höhe.
Berufshaftpflichtversicherung, die speziellen Risiken
Neben den allgemeinen Risiken sind die speziellen Berufsrisiken abzusichern. Eine Berufshaftpflicht schützt Sie bei berechtigten Ansprüchen Dritter aufgrund von Personen-, Sach- und den Vermögensschäden.
Nicht zu vergessen ist die Büro-, Praxis-, Geschäfts- Inhaltsversicherung EDV-Ausstattung, Behandlungsapparaturen und die gesamte Einrichtung/ Möbel der Geschäfts-, Büro- und Praxisräume lassen sich preiswert durch eine separate Inhaltsversicherung schützen.(versichert sind Schäden auf Grund Brand, Einbruch-Diebstahl, Explosion, Leitungswasserschäden)
Und ebenso wichtig ist die Betriebsunterbrechungsversicherung Sofern nach einem Schadenfall der Geschäfts-, Büro-, Praxisbetrieb nicht weitergeführt werden kann, tritt falls vorhanden, die Betriebsunterbrechungsversicherung ein und ersetzt Kosten und entgangenen Gewinn.
Berufshaftpflichtversicherung, ganz allgemein
Zur richtigen Wahl der Versicherung gehört es unbedingt über einige begriffliche Bestimmungen Bescheid zu wissen. Hierzu gehört: u.a. der echte Vermögensschaden, der unechte Vermögensschaden und der Bearbeitungs- bzw. Tätigkeitsschaden.
Berufshaftpflicht, der echte Vermögensschaden
Der echte/reine Vermögensschaden setzt voraus, dass es sich nicht um die Folge eines Sach- und/oder Personenschadens handelt. Ein Beispiel zu Verdeutlichung: Ein Steuerberater oder Anwalt versäumt den Einspruchstermin beim Finanzamt oder Gericht. Hierdurch entsteht den Mandanten ein finanzieller Verlust. Hier liegt also ursächlich kein Personen- oder Sachschaden vor.
Berufshaftpflicht, der unechte Vermögensschaden
Der unechte Vermögensschaden (Einkommensminderung, Einkommensverlust, Kosten der Reparatur, vollständiger Ersatz) hingegen ist die Folge eines Personen- oder Sachschadens. Die Nutzungsausfallentschädigung für ein Kraftfahrzeug steht als Beispiel für einen unechten Vermögensschaden.
Berufshaftpflicht, der Bearbeitungs- /Tätigkeitsschaden
Was der Versicherte unbedingt wissen muss. Schäden die auf die Erfüllung vertraglich eingegangener Verpflichtungen beruhen sind nicht versichert.
Als nichtversicherbar werden Vertragserfüllungsansprüche seitens des Versicherers angesehen, da das unternehmerische Risiko des Versicherten alleine in der vertraglichen Verpflichtung gegenüber dem Auftraggeber liegt und niemand weiß inwiefern der Versicherte die eingegangenen Verpflichtungen auch tatsächlich erfüllen kann. Ein Bearbeitungs-/Tätigkeitsschaden entsteht demnach durch unachtsames handeln an fremden Sachen an denen vertraglicherseits gearbeitet wird. Gemäß der Bedingungen besteht kein Versicherungsschutz. Dennoch besteht die Möglichkeit dieses Risiko, wenn auch mit begrenzter Leistung bei einigen Gesellschaften zu versichern.
Und noch ein Hinweis
Häufig schließt die Betriebs- und Berufshaftpflichtversicherung die Privathaftpflichtversicherung kostenfrei mit ein. Bevor Sie jedoch eine bestehende Privathaftpflichtpolice kündigen um eine Doppelversicherung zu vermeiden, schauen Sie sich die Leistungsunterschiede der beiden Privathaftpflichtpolicen genau an. Nicht dass Sie einen guten Leistungsumfang gegen einen schlechteren tauschen und im Schadenfall dann das Nachsehen haben. Wichtig: bei Einschluss der Privathaftpflicht, ist i.d.R. nur der Versicherungsnehmer versichert, aber nicht die ganze Familie!
Der richtige Vermittler, der richtige Versicherer
Die Berufs- und Betriebshaftpflichtversicherung stellen Anforderungen an eine äußerst qualifizierte Beratung. Hier hilft selten der Einfirmenvertreter des Versicherers. Dieser kann nur die Leistungen und Tarife eines, seines Versicherers anbieten. Zwangsläufig bleibt die Objektivität auf der Strecke. Im Bereich der Vermögensschadenversicherung und Betriebsversicherungen hilft am besten ein Versicherungsmakler der den Markt kennt und sich ausschließlich mit diesen Risiken und deren Sicherung beschäftigt. Nähere Informationen über den Makler, seine Aufgaben, seinen Service und seine Verpflichtungen gegenüber Ihnen finden Sie hier.
Beratung ist uns nicht genug
Ihre persönliche Beratung Ist für uns selbstverständlich. Seit 1985 sind für unsere Kunden tätig. Wir sind kein Startup-Unternehmen. Über 110.000 Kundenmandate sprechen für sich. Wir sind an langjährigen Kundenbeziehungen interessiert, so sind wir aufgestellt, so sind Sie gut aufgehoben.
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